Die Gartenordnung 

Unsere Gartenordnung ist das Herzstück unseres Schrebergärtner-Vereins Brunsbüttel e.V. Sie dient als Leitfaden für ein harmonisches Miteinander und sorgt dafür, dass unsere grüne Oase für alle Mitglieder und Besucher gleichermaßen attraktiv und erholsam bleibt. Sie regelt nicht nur die Nutzung der einzelnen Parzellen, sondern auch das Verhalten auf den Gemeinschaftsflächen und die Gestaltung der Gärten im Einklang mit den kleingärtnerischen Bestimmungen. So schaffen wir eine Umgebung, in der jeder seinen Garten genießen kann, ohne die Rechte und Bedürfnisse anderer zu beeinträchtigen.

Gartenordnung Offentlich Pdf

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Gartenordnung des Schrebergärtner-Vereins Brunsbüttel e.v.

 

                             Die Anlage des Schrebergärtner-Vereins Brunsbüttel e.V. ist Privatgelände – Betreten auf eigene Gefahr!

 

Die Anlage wird Video-überwacht!

 

Hunde sind an der Leine zu führen. Die Hinterlassenschaften bitte einsammeln und ordnungsgemäß entsorgen.

 

Das Betreten der Parzellen ist verboten, sofern diese nicht selbst gepachtet ist oder die Erlaubnis des Pächters erteilt wurde!

 

Das Befahren mit PKW ist nur zum Be- und entladen gestattet und nur im Schlehenweg und Rosenweg möglich.

 

Das Parken in der Anlage und vor den Toren ist verboten (Rettungswege freihalten)!

BITTE IMMER DIE TORE HINTER SICH WIEDER SCHLIEßEN UND ABSCHLIEßEN!

Das Befahren der grünen Wege ist untersagt!

 

Brennverbot – offene Feuer und Feuer in Tonnen sind verboten.

Erlaubt sind Feuerkörbe, Feuerschalen und Grill.

 

Mittagsruhe vom 01. Mai bis 30. September.

Von 13 Uhr bis 15 Uhr.

Während der Mittagsruhe ist das Befahren der Anlage untersagt.

Während der Mittagsruhe, sowie an Sonn- und Feiertagen bitte keine lärmenden Maschinen und Geräte benutzen (Generator, Rasenmäher, etc.)

 

Unsere Anlage ist eine Schrebergarten-Anlage und keine Party-Location! Wir suchen hier Ruhe und Erholung.

Private Feierlichkeiten bitte auf ein Minimum reduzieren (höchstens 2x im Jahr). Ab 22 Uhr gilt Nachtruhe, Zimmerlautstärke!

 

Die Anzahl der Personen in einer Parzelle ist auf Maximal 12 Personen beschränkt (2x jährlich zu Feierlichkeiten)!

Feierlichkeiten sind nur in Anwesenheit des Pächters erlaubt!

 

Die dauerhafte Beschallung mit Musik ist zu unterlassen.

 

Vereinsmitglieder können für Feierlichkeiten das Vereinshaus mieten, sprecht uns bitte an für nähere Informationen!